Zertifizierung zur
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach BGV A3 (Gebäudetechnik, Veranstaltungstechnik)
Wichtige Information für alle Betriebe, die keinen eigenen Elektrofachmann eingestellt haben!
Sie beschäftigen in Ihrem Unternehmen (in ihrem Betrieb oder Werkstatt) Monteure, Handwerker oder vergeben Aufträge an Subunternehmer? – Dann ist diese Information für Sie unbedingt wichtig!
Herd anschließen – Stecker-Kupplung anschließen, jeder Handwerker wird täglich mit diesen Tätigkeiten aus dem Elektrofachbereich konfrontiert. Was manchmal sehr harmlos aussieht, kann für den Facharbeiter letztendlich gesundheitsgefährdet sein. Der Gesetzgeber schreibt deshalb klar vor, dass sämtliche Arbeiten an elektrischen Leitungen oder Anlagen nur von ausgebildeten Elektrofachkräften durchgeführt werden dürfen.
Nach BGV A2 darf ein Unternehmer einen Elektrolaien für spezielle Tätigkeiten ausbilden lassen.
In einer fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis werden dem Elektrolaien dabei folgende Kenntnisse und Erfahrungen beigebracht:
- Gefahren richtig einschätzen
- Bestimmungen kennen
- festgelegte Tätigkeiten fachlich korrekt ausführen
Ihre Monteure oder die Monteure Ihres Subunternehmers werden als Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten eingewiesen. In einem Theorie- und Praxisteil werden ihnen Wissen und Fertigkeiten vermittelt, um Geräte Fachkundig anschließen zu können. Die Unterweisung wird mit einem Zertifikat bestätigt.
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